LEISTUNGEN

Brandschutz in allen Bereich

Wussten Sie, dass nur rund ein Fünftel der Firmen, welche von einem Brandereignis betroffen waren, anschließend ihren Betrieb wieder voll aufnehmen? Laut einer Statistik aus dem Jahre 2009 („Logistik heute“, November 2009) nehmen 43 % – also fast die Hälfte (!) – der betroffenen Firmen ihren Betrieb nach einem Brand erst gar nicht wieder auf. Ein weiteres Drittel verschwindet innerhalb von drei Jahren nach dem Ereignis vom Markt, muss fusionieren oder wird verkauft.

Als Inhaber einer Firma, Arbeitgeber oder Geschäftsführer haben Sie die Verantwortung. Werden Sie dieser gerecht und kümmern Sie sich jetzt um den Brandschutz Ihrer bestehenden Gebäude oder Ihres Neubaus.

Wir unterstützen Sie hierbei gerne mit folgenden Leistungen:

Planung
Dargestellt ist ein Schutzschild vor einer Flamme. Es soll den Brandschutz darstellen.

Brandschutzkonzepte / Brandschutznachweise

Brandschutzkonzepte werden als Teil Ihres Bauantrages in Form einer Bauvorlage nach § 2 (3) LBOVVO beim Baurechtsamt eingereicht. In der Regel ist dies vor allem bei Sonderbauten erforderlich.

Ziel eines Brandschutzkonzeptes ist im Wesentlichen der Nachweis einer sicheren Gebäudenutzung im Sinne des Baurechts nach § 3 (1) LBO sowie § 15 LBO.

Dieser Nachweis wird von uns in enger Absprache mit dem Auftraggeber schutzzielorientiert erstellt. Das bedeutet, es soll nicht das Ziel sein, jede Vorschrift 1:1 umzusetzen, sondern objektspezifisch eine wirtschaftliche und sichere Lösung für Ihr Vorhaben zu finden.

Sollten Sie ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis benötigen, freuen wir uns hier auf Ihre Anfrage.

Es soll eine stilisierte Brandwand darstellen. Ein wichtiges Mittel im Brandschutz zur Abtrennung von Brandabschnitten

Ausführungsplanung / Objektüberwachung

Ist die Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erteilt, ist es ratsam, auch weiterhin einen Sachverständigen im Bereich Brandschutz mit der Ausführungsplanung sowie der abschließenden Objektüberwachung zu betrauen.

Durch die Prüfung von Ausführungsplänen sowie Details im Bereich der TGA-Planung und die Beratung der Projektbeteiligten in dieser Phase können potentielle Fehlerquellen frühzeitig detektiert und Lösungen gefunden werden.

Anschließend übernehmen wir für Sie die Objektüberwachung von Niveau 1 bis 3. Gerne unterstützen wir Sie hierbei auch als Fachbauleiter Brandschutz.

Damit „der Brandschutz“ Ihr Bauvorhaben nicht verzögert, stellen Sie uns hier Ihre Anfrage.

Es soll die Kontrolle eines Gebäudes unter brandschutztechnischen Gesichtspunkten darstellen - der Brandverhütungsschau oder Brandschutzbegehung

Brandverhütungsschau / Bestandsbewertung

Nach der Abnahme des Gebäudes und der anschließenden Nutzung ist es wichtig, den Brandschutz nicht zu vernachlässigen. Oftmals erweisen sich Brandschutzeinrichtungen im Betrieb als hinderlich und werden deshalb blockiert. Das vermutlich bekannteste Beispiel hierfür ist der sogenannte „F90-Keil“ unter dem Feuerschutzabschluss.

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz und führen bei Bedarf die Brandverhütungsschau als Sachverständige nach VwW-Brandverhütungsschau durch.

Ferner beraten wir Sie bei Kaufinteresse an einem bestehenden Objekt. Wir begehen das Gebäude für Sie, fertigen einen ausführlichen Bestandsbericht und erstellen Ihnen eine Kostenschätzung hinsichtlich möglicher erforderlicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Brandschutz.

Für die Durchführung einer Brandverhütungsschau oder einer Bestandsbewertung erreichen Sie uns hier.

Es stellt einen Feuerlöscher als Symbol für den organisatorischen Brandschutz dar.

Beratung im organisatorischen Brandschutz

Was wäre, wenn es jetzt in Ihrem Betrieb zu einem Brandereignis kommen würde? Wüssten Sie, was zu tun ist? Wissen Ihre Mitarbeiter und/oder Gäste wo sich der nächste Sammelplatz befindet und könnten die Kollegen einen Entstehungsbrand mit Ihren vorgehaltenen Löschmitteln bekämpfen?

Dies sind nur einige Fragen, die wir gerne mit Ihren klären, damit Sie auf den Brandfall vorbereitet sind.

Wir unterstützen Sie in allen Belangen des organisatorischen Brandschutzes und zeigen Ihnen die gesetzlichen Anforderungen diesbezüglich auf.

Benötigen Sie eine Brandschutzordnung, Unterweisungen für Ihre Mitarbeiter oder haben Sie sonstige Fragen, erreichen Sie uns hier.

Hinweisschild
Es stellt einen Notausgang als Symbolzeichen für einen Flucht- und Rettungsplan dar.

Planwerke im Brandschutz

Im Bereich der Arbeitsstätten sieht die Technische Regel für Arbeitsstätten „ASR A 2.3″ abhängig der Gebäudeausdehnung und Nutzung sowie weitere Faktoren die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen vor. Die Pläne sind erforderlich um ortsfremden Personen oder bei unübersichtlichen Gebäuden den Nutzern bei der Orientierung zu helfen, damit diese im Ereignisfall das Gebäude über den schnellsten Weg verlassen können.

Auch die Feuerwehr benötigt Pläne für Ihr Objekt, sofern Sie es mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet haben oder aber besondere Gefahren dies erforderlich machen. Die Feuerwehrpläne dienen den Einsatzkräften ebenfalls zur Orientierung auf Ihrem Gelände sowie der Planung einsatztaktischer Maßnahmen.

Gerne erstellen wir die Pläne für Sie und übernehmen bei Bedarf die Absprache mit den zuständigen Behörden. Sie erreichen uns hierfür am schnellsten hier.

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