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Gebäude in Bereiche teilen
Als Einheit zählt ein Bereich mit gemeinsamem ersten horizontalen Rettungsweg. Für jeden Bereich wird die Bruttogrundfläche nach DIN 277 angesetzt.
Honorar
Sie bekommen kein Pauschalpreisschild, sondern eine nachvollziehbare Herleitung. Grundlage ist das Leistungsbild des AHO für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz.
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Als Einheit zählt ein Bereich mit gemeinsamem ersten horizontalen Rettungsweg. Für jeden Bereich wird die Bruttogrundfläche nach DIN 277 angesetzt.
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Jede Nutzung hat einen Beiwert. Dazu kommen Zuschläge, wenn die Bearbeitung aufwendiger wird, zum Beispiel bei mehreren Nutzungen, Bestand, Denkmalschutz, offener Geschossverbindung oder besonderer Bauweise.
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Fläche, Nutzungs- und Schwierigkeitsbeiwerte ergeben ein Flächenäquivalent. Daraus folgt das Gesamthonorar über die Honorarkurve des AHO. Sie steigt weniger als proportional zur Fläche.
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Sie zahlen nur die Leistungsphasen, die Sie beauftragen: Konzept (Leistungsphasen 1 bis 4) 50 %, Ausführungsplanung 18 %, Objektüberwachung 32 % vom Gesamthonorar.
Quelle: AHO-Heft 17, 4. Auflage, Dezember 2022, Kap. 1.2, 1.3, 3.2 und 3.4. Nebenkosten und Mehrwertsteuer kommen hinzu.
Das Honorar richtet sich nach Fläche, Nutzung und Schwierigkeit des Vorhabens, nicht nach Ihren Baukosten. Steigen die Baukosten, steigt das Honorar nicht automatisch mit. Das stellt der AHO für die Honorarermittlung ausdrücklich so klar.
Weil jeder Faktor einzeln benannt ist, können Sie jede Position im Angebot nachvollziehen und mit Ihrem Entwurf abgleichen. Ändert sich der Entwurf, etwa durch eine zusätzliche Nutzung, sehen Sie sofort, welcher Faktor sich ändert.
Leistungen über das Regelleistungsbild hinaus, zum Beispiel Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Organisatorischer Brandschutz oder besondere Nachweise, werden im Angebot einzeln ausgewiesen und frei vereinbart. Welche das für Ihr Vorhaben sind, benenne ich im Angebot.
Grundrisse mit Nutzungen und Flächen, Gebäudeklasse und Standort, Angaben zu Neubau, Umbau oder Bestand. Die Checkliste dazu finden Sie unter „Für Architekten und Planer“.