iq brandschutz — Ingenieurbüro Queisser

Für Städte, Gemeinden und Baurechtsbehörden

Brandschutz für Kommunen: sichere Gebäude, planbares Budget

Schulen, Kindertagesstätten, Hallen und Verwaltungsgebäude müssen sicher sein, ohne den Haushalt zu sprengen. Ich plane den Brandschutz für Ihre Bauvorhaben, bewerte Ihren Gebäudebestand und unterstütze Baurechtsbehörden als Sachverständiger bei der Brandverhütungsschau.

Vorhaben besprechen
Marktplatz mit Rathaus (Symbolbild)

01 · BAUVORHABEN

Neubau, Erweiterung und Sanierung

Schulen, Kitas, Sport- und Mehrzweckhallen und Rathäuser sind häufig Sonderbauten nach § 38 LBO. Ich erstelle das Brandschutzkonzept zum Bauantrag, stimme Abweichungen vor der Einreichung mit Baurechtsbehörde und Feuerwehr ab und begleite die Ausführung bis zur Abnahme.

Brandschutzkonzept im Detail

02 · GEBÄUDEBESTAND

Bestand bewerten, Maßnahmen priorisieren

Ich begehe Ihre Liegenschaften, prüfe die vorhandenen Genehmigungen und stufe jeden Mangel nach Gefährdung und Dringlichkeit ein: sofort, kurzfristig, mittelfristig oder langfristig. Mit der Kostenschätzung erhalten Sie eine Grundlage für Haushaltsplanung und Gremienbeschluss.

Bestandsbewertung im Detail

03 · BRANDVERHÜTUNGSSCHAU

Sachverständiger für Baurechtsbehörden

Ist Ihre Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft selbst untere Baurechtsbehörde, kann sie für die Brandverhütungsschau Sachverständige heranziehen (Ziff. 4.2 VwV Brandverhütungsschau). Ich übernehme Akteneinsicht, Begehung und Bericht mit planverorteten Mängeln und verfolge die Mängel bis zur Freimeldung.

Brandverhütungsschau im Detail
Für Ihr Vergabeverfahren
Referenzblätter mit Leistungsbild und Zeitraum, Qualifikationsnachweise und Versicherungsbestätigung auf Anfrage
Berufshaftpflicht
Markel Insurance SE, München · Geltungsbereich Deutschland
Honorar
Nachvollziehbar nach AHO-Heft 17
Rückmeldung
Innerhalb von 2 Werktagen

Qualifikation

  • M.Eng. Brandschutzplanung
  • Ausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
  • Geprüfter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (DIvB-Richtlinie 100)
  • Nachweisberechtigter für den Brandschutz in Bayern

Mehr zum Büro

Häufige Fragen

Arbeiten Sie auch für Gemeinden ohne eigene Baurechtsbehörde?

Ja. Als Bauherrin oder Eigentümerin Ihrer Gebäude beauftragen Sie mich direkt für Konzept, Ausführungsplanung, Objektüberwachung und Bestandsbewertung.

Können wir mit einem Gebäude anfangen?

Ja. Viele Kommunen beginnen mit dem Gebäude, bei dem der Handlungsdruck am größten ist, und entscheiden danach über den übrigen Bestand.

Wie wird das Honorar ermittelt?

Für Konzept, Ausführungsplanung und Objektüberwachung nach dem Leistungsbild des AHO-Hefts 17, für Begehungen und Bestandsbewertungen nach Aufwand. Die Herleitung steht im Angebot.

Arbeiten Sie auch in Bayern?

Ja. Als Nachweisberechtigter für den Brandschutz erstelle ich in Bayern Brandschutznachweise nach der Bayerischen Bauordnung.

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