Wissen · Fachbeitrag · Stand 10/2026
Die Brandverhütungsschau prüft, ob ein bestehendes Gebäude noch so beschaffen ist und betrieben wird, wie es genehmigt wurde. Durchgeführt wird sie von der unteren Baurechtsbehörde, die dafür Sachverständige heranziehen kann.
Maßstab sind die Schutzziele nach § 15 Abs. 1 LBO. Das Verfahren regelt die Verwaltungsvorschrift Brandverhütungsschau des Landes in der Fassung vom 16.12.2020, in Kraft seit 01.02.2021. Die Baurechtsbehörde kann Sachverständige mit der Schau beauftragen (Ziff. 4.2 VwV Brandverhütungsschau).
Die vollständige Liste steht in Ziff. 2 der VwV. Die Schau findet in der Regel spätestens alle fünf Jahre statt (Ziff. 5.1).
Die Niederschrift mit der Mängelliste ist noch kein Verwaltungsakt. Verbindlich wird eine Forderung erst mit einer Verfügung der Baurechtsbehörde. Die Schau prüft den genehmigten Zustand und dient nicht dazu, ein Gebäude an neues Recht anzupassen.
Halten Sie Baugenehmigung, Prüfberichte der sicherheitstechnischen Anlagen, Brandschutzordnung und Feuerwehrpläne bereit. Gehen Sie vorher selbst durch: verkeilte Brandschutztüren, zugestellte Rettungswege und abgelaufene Prüffristen sind die häufigsten Befunde. Mehr zur Brandverhütungsschau
Ich bereite Sie vor oder führe die Schau als beauftragter Sachverständiger durch.