01 · LPH 1–4
Brandschutzkonzept & Brandschutznachweis
Das Brandschutzkonzept wird Teil Ihres Bauantrags. Es weist nach, dass Ihr Gebäude die Schutzziele nach § 15 Abs. 1 LBO erfüllt: der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen. In Bayern erstelle ich den Brandschutznachweis als Nachweisberechtigter.
Wo eine Vorschrift Ihren Entwurf unnötig einschränkt, entwickle ich eine gleichwertige Lösung und begründe sie gegenüber der Genehmigungsbehörde — statt Bauteile einzuplanen, die niemand braucht.
Details zur Leistung- Ergebnis
- Brandschutzkonzept als Bauvorlage, inkl. Brandschutzplänen
- Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 1 und § 38 LBO · LBOVVO
- Typisch für
- Sonderbauten, Bauen im Bestand, Abweichungen ab GK 4
