Brauche ich eine Brandschutzordnung?
Ob und in welchen Teilen, hängt von Nutzung und Auflagen ab. Ich prüfe das anhand Ihrer Baugenehmigung und der Arbeitsstättenpflichten.
Leistungen · 04 · Betrieb
Der beste bauliche Brandschutz nützt wenig, wenn im Betrieb niemand weiß, was zu tun ist. Ich mache daraus Regeln, die Ihre Beschäftigten tatsächlich anwenden.
Gespräch anfragen
Ich erstelle die Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C), schule Ihre Beschäftigten, begleite Räumungsübungen und stehe als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung.
Vorher zeige ich Ihnen, welche Pflichten aus ArbSchG, ArbStättV (mit ASR A2.2) und Ihrer Baugenehmigung tatsächlich für Sie gelten, und welche nicht. Daraus ergibt sich, was Sie dokumentieren und üben müssen.
Ich nehme Ihren Betrieb vor Ort auf, schreibe die Brandschutzordnung auf Ihre Räume und Abläufe zu und unterweise die Beschäftigten. Unterweisungsnachweise und ein Übungsbericht bilden die Dokumentation.
Grundrisse und Flucht- und Rettungspläne, die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen, Angaben zu Beschäftigtenzahl und Nutzung sowie vorhandene Brandschutzdokumente.
Ob und in welchen Teilen, hängt von Nutzung und Auflagen ab. Ich prüfe das anhand Ihrer Baugenehmigung und der Arbeitsstättenpflichten.
Ja, auf Wunsch. Umfang und Besuchsrhythmus vereinbare ich im Vorfeld.
Ich bereite sie mit Ihnen vor, begleite sie und werte sie in einem Übungsbericht aus.
Ja. Die Unterweisung findet in Ihren Räumen statt, damit Wege und Sammelstellen konkret sind.