Brauche ich ein Konzept oder reicht ein Nachweis?
Das hängt an Gebäudeklasse, Sonderbau-Eigenschaft und der Zahl der Abweichungen. Schicken Sie mir den Grundriss — die Einordnung kostet Sie nichts.
Leistungen · 01
Die Bauvorlage, mit der Ihr Vorhaben genehmigungsfähig wird — und mit der sich entscheidet, wie viel Brandschutz Sie am Ende bezahlen.
Konzept anfragen
In Baden-Württemberg gehören die Brandschutzangaben zunächst in die üblichen Bauvorlagen: Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen in den Lageplan, Bauteile mit Brandschutzanforderungen in die Bauzeichnungen (LBOVVO). Ein eigenständiges Brandschutzkonzept kann die Baurechtsbehörde als weitere Unterlage verlangen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LBOVVO). Das ist regelmäßig bei Sonderbauten nach § 38 LBO der Fall, ebenso bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Abweichungen, beim Bauen im Bestand und bei Nutzungsänderungen. In Bayern erstelle ich den Brandschutznachweis als Nachweisberechtigter für den Brandschutz.
Sonderbauten sind dabei nicht nur die offensichtlichen: Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe und Pflegeeinrichtungen, aber auch Industriebauten im Anwendungsbereich der Industriebaurichtlinie und größere Garagen.
Ein Brandschutzkonzept ist kein Formular, sondern ein Nachweis. Es beschreibt das Gebäude, ordnet es baurechtlich ein, benennt die Schutzziele und legt für jedes Ziel dar, mit welchen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen es erreicht wird. Abweichungen von der Regelvorschrift werden einzeln begründet und kompensiert.
Ich steige früh ein — idealerweise in der Vorentwurfsphase, wenn Grundriss und Erschließung noch beweglich sind. In dieser Phase kostet eine zusätzliche Treppe eine Planänderung; nach der Genehmigung kostet sie einen Umbau. Vor der Einreichung stimme ich Abweichungen mit dem Baurechtsamt und, wo relevant, mit der Feuerwehr ab.
Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, Angaben zu Nutzung und Personenzahl, Lageplan mit Zufahrten und, falls vorhanden, den Vorbescheid.
Das hängt an Gebäudeklasse, Sonderbau-Eigenschaft und der Zahl der Abweichungen. Schicken Sie mir den Grundriss — die Einordnung kostet Sie nichts.
Häufig ja. Eine sauber begründete und kompensierte Abweichung kann ein teures Bauteil oder eine Anlage ersetzen, wenn das Schutzziel gleichwertig erreicht wird. Ob das möglich ist, entscheidet die Baurechtsbehörde im Einzelfall.
Ja. Für Umbau, Nutzungsänderung und Sanierung im Bestand erstelle ich Konzepte auf Grundlage einer Bestandsaufnahme vor Ort.
Ja. Zuletzt Vorhaben in Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin — jeweils nach der dortigen Landesbauordnung. Die Berufshaftpflicht deckt das gesamte Bundesgebiet.