Reicht das genehmigte Konzept nicht aus?
Das Konzept legt fest, was erreicht werden muss. Ob die Ausführungsplanung das auch umsetzt, wird erst bei der Planprüfung sichtbar.
Leistungen · 02 · LPH 5
Nach der Baugenehmigung entscheidet sich, ob das Konzept auch gebaut wird. Ich prüfe die Pläne, solange ein Widerspruch noch eine Planänderung ist und keine Nachbesserung.
Planprüfung anfragen
Architektur, TGA und Tragwerk erstellen ihre Ausführungspläne meist parallel und von verschiedenen Büros. Dabei entstehen die Details, an denen Brandschutz in der Praxis scheitert: Durchdringungen, Lüftungsführung, Kabeltrassen, Dehnfugen.
Das genehmigte Brandschutzkonzept legt Schutzziele und Maßnahmen fest. Wie ein Bauteil im Detail ausgeführt wird, steht erst in den Ausführungsplänen.
Ich prüfe Ausführungs- und TGA-Pläne auf Übereinstimmung mit dem genehmigten Konzept und den Nebenbestimmungen der Baugenehmigung. Abschottungen, Lüftungsführung, Kabeltrassen und Dehnfugen stehen dabei im Mittelpunkt. Wo ein Detail fehlt, erstelle ich es.
Für jedes Bauteil kläre ich vorab, welcher Verwendbarkeitsnachweis gilt: allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder Zustimmung im Einzelfall. Ergebnis ist eine Nachweisliste je Bauteil, die später in die Abnahme eingeht.
Ausführungs- und TGA-Pläne, die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen, das genehmigte Brandschutzkonzept und, falls vorhanden, die Liste der vorgesehenen Bauprodukte.
Das Konzept legt fest, was erreicht werden muss. Ob die Ausführungsplanung das auch umsetzt, wird erst bei der Planprüfung sichtbar.
Ich lege je Bauteil fest, welcher Nachweis erforderlich ist, und führe ihn in einer Liste. Die Nachweise selbst stammen in der Regel von Herstellern und ausführenden Firmen.
Möglichst während der Ausführungsplanung, vor der Ausschreibung. Dann sind Änderungen noch Planänderungen.
Ja. Wo ein Detail fehlt oder zwischen den Gewerken offen ist, erstelle ich es.