Kommen Sie zu Terminen nach Reutlingen und Tübingen?
Ja. Begehungen, Baustellentermine und Abstimmungen mit Behörde und Feuerwehr finden vor Ort statt.
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Brandschutzkonzepte, Objektüberwachung und Brandverhütungsschau für Bauvorhaben in den Landkreisen Reutlingen und Tübingen. Für Architekturbüros, Kommunen und Unternehmen zwischen Schwäbischer Alb und Neckar.
In den Landkreisen Tübingen und Reutlingen habe ich unter anderem Brandverhütungsschauen in Sonderbauten durchgeführt, etwa in einer Betreuungseinrichtung und einem Beherbergungsbetrieb, die Objektüberwachung einer Nutzungsänderung im Altbau übernommen, Wohngebäude im Bestand mit Dachgeschossausbau begleitet und Industriebetriebe brandschutztechnisch beraten.
Gerade im Bestand der Universitäts- und Altstädte zeigt sich, worauf es ankommt: Rettungswege, die mit dem Altbau funktionieren, und Lösungen, die der Denkmal- und Bestandsschutz zulässt.
Für die Baugenehmigung zuständig ist je nach Gemeinde die Stadt selbst als untere Baurechtsbehörde oder das Landratsamt Reutlingen bzw. Tübingen. Ich kläre das zu Beginn und stimme Abweichungen vor der Einreichung mit der Behörde ab. Die Feuerwehr wird beteiligt, wenn ihr Aufgabenbereich berührt ist, etwa bei Löschwasser, Rauchabzug oder dem zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte (Nr. 3 VwV Brandschutzprüfung).
Einzugsgebiet unter anderem: Reutlingen, Tübingen, Metzingen, Pfullingen, Eningen unter Achalm, Rottenburg am Neckar, Mössingen und Münsingen.
Architekturbüros, Kommunen und Unternehmen in der Region.
Ja. Begehungen, Baustellentermine und Abstimmungen mit Behörde und Feuerwehr finden vor Ort statt.
Ja, etwa einen Dachgeschossausbau oder eine Nutzungsänderung. Die erste Einschätzung, ob ein Brandschutzkonzept nötig ist, ist kostenfrei.
Schicken Sie Grundrisse und Nutzung. Ich melde mich innerhalb von zwei Werktagen mit einer ersten Einordnung.