iq brandschutz — Ingenieurbüro Queisser

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Brandschutzplanung in Ulm und Neu-Ulm

Auf beiden Seiten der Donau: Brandschutzkonzepte nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg für Ulm und Brandschutznachweise nach der Bayerischen Bauordnung für Neu-Ulm und den Landkreis Neu-Ulm.

Zwei Bundesländer, zwei Bauordnungen

Wer in Ulm und Neu-Ulm baut, hat es mit zwei Rechtssystemen zu tun. In Baden-Württemberg gehören die Brandschutzangaben in die Bauvorlagen; ein eigenständiges Brandschutzkonzept kann die Baurechtsbehörde als weitere Unterlage verlangen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LBOVVO), regelmäßig bei Sonderbauten nach § 38 LBO. In Bayern ist der Brandschutznachweis eine eigene bautechnische Unterlage nach der BayBO.

Ich bin in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen (Art. 62 Abs. 3 Satz 1, Art. 62b Abs. 1 Nr. 3 BayBO) und arbeite in beiden Systemen. Für Büros, die auf beiden Seiten der Donau planen, heißt das: ein Ansprechpartner für beide Verfahren.

Typische Aufgaben

  • Brandschutzkonzepte für Sonderbauten in Ulm, etwa Versammlungs- und Verkaufsstätten, Pflege- und Beherbergungsbetriebe
  • Brandschutznachweise für Vorhaben in Neu-Ulm und im Landkreis Neu-Ulm
  • Gewerbe- und Logistikbauten an der A 7 und A 8 im Anwendungsbereich der Industriebaurichtlinie
  • Objektüberwachung, Brandschutzordnung und Bestandsbewertung

Weitere Orte im Einzugsgebiet: Senden, Weißenhorn, Illertissen, Blaustein, Erbach und Laupheim.

Leistungen
Brandschutzkonzept · Ausführungsplanung · Objektüberwachung · Brandschutzordnung · Brandverhütungsschau
Rechtsgrundlage
BW: LBO, LBOVVO · Bayern: BayBO
Nachweisberechtigung
Bayerische Ingenieurekammer-Bau, Listen-Nr. 112280

Ehingen, Alb-Donau und Biberach

Brandschutzplanung im Alb-Donau-Kreis und in Biberach

Häufige Fragen

Unterscheidet sich der Brandschutz in Neu-Ulm von Ulm?

Ja. Die Bauordnungen von Bayern und Baden-Württemberg unterscheiden sich in Begriffen, Nachweisen und Verfahren. Ich arbeite in beiden und sage Ihnen vorab, welche Unterlagen Ihr Vorhaben braucht.

Erstellen Sie den Brandschutznachweis für Bayern?

Ja, als eingetragener Nachweisberechtigter für den Brandschutz.

Vorhaben in Ulm oder Neu-Ulm?

Erste Einschätzung zu Gebäudeklasse, Sonderbau-Eigenschaft und Nachweisweg, kostenfrei und in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

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